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1875


Einige tatkräftige Männer, die mit den zwei auf einem Rädergestell und Schlitten angebrachten vorhandenen Handspritzen umzugehen verstanden, sorgten vor über 100 Jahren in der noch kleinen Gemeinde Herten für den Brandschutz. Bei Bränden mussten die Gemeindeverordneten den Einsatz der Spritzen leiten. 1875 wurde durch die Initiative mehrerer Gemeindevertreter eine Feuerwehrschutztruppe aufgestellt, die aber noch auf die Mithilfe der Bürger angewiesen war.

 

 

1878


Eine weitere Umorganisation erfolgte 1878. Nun lag die Leitung des gesamten Feuerlöschwesens bei dem damaligen Amtmann Zumloh. Die Spritzen bedienten je ein Spritzmeister sowie deren Stellvertreter. Ein Schlauchführer sowie zwei Personen für die Beaufsichtigung der Löscheimer-Pumpenmannschaft ergänzten die Mannschaft der Feuerschutztruppe, die auch auf eine dem Grafen Hermann von Nesselrode gehörende schon recht fortschrittliche Wagenspritze mit Saugvorrichtung zurückgreifen konnte. Für die Wasserversorgung zu den Brandstellen benutzte man Wassereimer, die jeder Hausbesitzer stellen musste. An Wasserentnahmestellen dienten der südlich vom Dorf Herten gelegene Teich und die eigenen Hausbrunnen.

 

 

1881


Auch die Anschaffung einer modernen Patentwagenspritze mit Saugvorrichtung im Jahre 1881 gab nicht den Anstoß, eine freiwillige Feuerwehr einzurichten.

 

 

1883


Die Gemeindevertretung war in der Sitzung am 19. Februar 1883 der Meinung, dass am hiesigen Orte bei Ausbruch eines Brandes genügend tätige Hilfe vorhanden sei. Außerdem befänden sich die Feuerspritzen im guten Zustande. Neuanschaffungen seien nicht erforderlich. Und mit Schreiben vom 18. Mai 1883 ließ der Amtmann Zumloh den Landrat wissen, dass die Errichtung einer freiwilligen Feuerwehr sowohl bei den Amtsverordneten als auch bei den meisten Amtseingesessenen auf Widerstand stoße, weshalb die Errichtung nicht tunlich erscheine.

 

 

 

1885


Zu Beginn des Jahres 1885 wurde durch einen Brand morgens gegen 08:00 Uhr ein Wohnhaus mit angrenzender Scheune in Herten vernichtet. Die Westfälische Provinzial-Feuersozietät nahm als Feuerversicherungsgesellschaft diesen Vorfall zum Anlass, dem Landrat eine geharnischte Beschwerde vorzulegen. Darin hieß es: „In Herten besteht nicht allein keine organisierte Löschhilfe, auch scheint die Ortsbevölkerung nicht von bestem Geist beseelt zu sein und ihr das Gefühl für nachbarliche Hilfeleistung zu mangeln. Schließlich seien Schulkinder zur Bedienung der Spritze herangezogen worden, weil die Erwachsenen nicht zu bewegen gewesen sind, sich dabei zu beteiligen und solange an der Brandstätte zu bleiben, als es Not tat.“

 

Die Beschwerde sowie die Anregung des Grafen „Hermann von Nesselrode“ anlässlich eines weiteren Brandes führten schließlich bei der Gemeindevertretung zu einem Meinungsumschwung, und so erging durch den Amtmann Zumloh der Aufruf an alle Männer, die das 17. Lebensjahr vollendet hatten, einer Feuerwehr beizutreten. In der Gaststätte des Theodor Mummenhoff an der Kaiserstraße trafen sich am 17. Mai 1885 zahlreiche Hertener Bürger zu Gründung einer freiwilligen Feuerwehr. Und auf der vierzehn Tage später stattfindenden ersten Hautversammlung erklärten 102 Bürger ihren Beitritt. Zum Leiter und damit 1. Chef wurde Rentmeister Wilhelm ten Holthaus gewählt. Theodor Mummenhoff und Heinrich Lauf sen. Übernahmen die Aufgaben der Stellvertreter. Die Führer und Stellvertreter der vier gebildeten Abteilungen Spritzen-, Kuppen-, Ordnungs- und Rettungsmannschaft namentlich Johann Thiel, Franz Thiel, Johann Schmüdderich, Wilhelm Vollmer, Anton Klein, Hermann Vollmer, Franz Pöter und Hermann Stodt gehörten ebenfalls dem Vorstand an. Das erste Spritzenhaus stand an der Kaiserstraße 61. Eine recht bescheidene Unterkunft, die zudem noch anderen Dorfzwecken dienen musste. An die Feuerwehrversicherungsgesellschaften erging Mitteilung über die erfolgte Gründung der Hertener Feuerwehr. Die Feuerversicherer sagen schon im Juli 1885 eine finanzielle Beteiligung an der Beschaffung einer neuen Feuerspritze zu.

Im Gründungsjahr stellte die Wehr Statuten auf, bestehend aus insgesamt 19 §§. Nach § 14 hatte die Gemeinde der Feuerwehr die erforderlichen Geräte zur Verfügung zu stellen. Des weiteren wurde ein Exercier-Regiment in Kraft gesetzt. Aus diesem gingen sämtliche Kommandos und Befehlsanweisungen hervor.Am 09. Dezember 1885 erhielt die Führungsmannschaft der Hertener Feuerwehr die von der Gemeinde angeschafften Uniformen. Einen Tag später fand die Aushändigung der Effecten an die gesamte Mannschaft statt.

 

 

1888


Die Anmeldung der Hertener Wehr bei der Westfälischen Feuerwehr-Unfallkasse erfolgte am 08. März 1888. Zu diesem Zeitpunkt gehörten der Wehr fast drei Jahre nach deren Gründung 58 aktive Mitglieder an. Drei Spritzen, davon eine mit Saugwerk sowie 70 Hanf-Druckschläuche zählten unter anderem zur vorhandenen Ausrüstung.

 

 

 

1891


Am 20. Dezember 1891 wurde eine 31 §§ umfassende Feuerlöschordnung beschlossen.

 

 

1892


Sie trat mit dem 01. Februar 1892 in Kraft. Die Feuerlöschordnung war eine Abteilung aus dem übergeordneten Gesetz der Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 nach § 5 der Polizeiverordnung für Westphalen vom 30. November 1841. Unter dem Begriff „Spanndienstpflichtige“ bestimmte laut § 19 der Feuerlöschordnung der Amtmann die Reihenfolge der einzusetzenden Pferdegespann, mit denen damals sämtliches Feuerwehrgerät zur Brandstelle befördert wurde. Motorisierte Fahrzeuge gab es noch nicht. Bauern und Fuhrleute mussten demnach bei Bränden ihre Pferdegespanne der Feuerwehr überlassen. Von dieser Verpflichtung waren nur die Posthalter, Ärzte und Beamten entbunden. Der Wortlaut des § 28 vermag heute zum Schmunzeln anregen: „ Sobald im Orte Feuer ausgebrochen ist, sind die Lokale aller Schenkwirtschaften zu schließen und bis nach völlig gelöschtem Brande geschlossen zu halten. Bei Bränden in der Feldmark sind die in der Feldmark gelegenen Wirtschaften zu schließen. Will man bei längerer Löscharbeit den Mitgliedern der Wehr eine Erfrischung zukommen lassen, so ist hierzu die Erlaubnis des Brandmeisters einzuholen, und wenn diese erteilt ist, sind die Getränke durch die Abteilungsführer zu verteilen. Einzelnen Mitgliedern, während sie im Dienste sind, Spirituosen zu verabfolgen, ist verboten. Die Schenkwirtschaften dürfen erst dann wieder geöffnet werden, wenn der Amtmann die Wirte dazu ermächtigt hat.“

 

 

1894


Schon 1894 setzte die Feuerwehr in Herten die heute noch gebräuchlichen Hakenleitern ein. Die Leiter besaß eine Einsatzlänge von 4,896 Metern (heutige Länge 4,40 Meter). Ferner hatte die Wehr in ihrem Bestand eine aus Gussstahl hergestellte Saug- und Druckpumpe mit einem aus Messing überzognen Pumpengehäuse. Die Ventildichtungen bestanden aus Gummi. Die Anschaffungskosten dieser Pumpe betrugen einschließlich einer schmiedeeisernen Karre und weiterem Zubehör 215 Mark. Die heute als kleinste Einheit benutzte Saug- und Druckpumpe, die Tragkraftspritze 8/8, kostet im Vergleich rund 3000 DM.

 

1894 wurde das Spritzenhaus an der Kaiserstraße 61 abgebrochen. Am Bramhügel entstand ein hölzerner Steigerturm mit einem Raum für die Unterbringung der Ausrüstung.

 

 

1897


Mittlerweile hatte Heinrich Lauf sen. die Nachfolge von Heinrich ten Holthaus als 1.Chef übernommen. Im Jahre 1897 trat die Feuerwehr Herten dem Westfälischen Feuerwehr-Verband mit Sitz in Bochum bei. Sinn und Zweck dieses 1892 gegründeten Verbandes war die Förderung der freiwilligen Feuerwehrwache. 1897 war es auch, als Amtsbaumeister Wilhelm Heckmann im Zusammenhang mit Feuerwehr-Aufgaben in Erscheinung trat. In seiner Verantwortung lag von Amts wegen die Beschaffung von feuerwehrtechnischem Gerät. Der Feuerwehr Herten trat Wilhelm Heckmann 1896 als aktives Mitglied bei. Wilhelm Heckmann baute die Wehr in relativ kurzer Zeit zu der bestausgerüsteten und schlagkräftigsten Feuerwehr im Kreis Recklinghausen aus. So wurden 1897 bei der Münchener Firma Weinhart erstmals mechanische Feuerwehrleitern bestellt. Die Einsatzlängen betrugen 13,5 bzw. 18,5 Meter. Die Steigersicherheitsleinen aus Leder hatten eine Einsatzlänge von 12 Metern. Diese Leitern und Leinen kosteten insgesamt 1400 Mark. Damit gab sich Amtsbaumeister Wilhelm Heckmann jedoch keinesfalls zufrieden.

 

 

1898


Mit Schreiben vom 03. März 1898 forderte er die Gemeindevertretung auf, für eine Verbesserung der Ausrüstung der Wehr Sorge zu tragen. Folgenschwere Brände und durchgeführte Übungen hätten den Beweis erbracht, dass immer noch erheblich Mängel in der Ausrüstung bestünden, teilte Wilhelm Heckmann der Gemeindevertretung mit. Diese bewilligte daraufhin die Anschaffung eines Gerätewagens mit Federn, ebenso Leitern, ein Signalhorn und weiteres Kleingerät für 544 Mark.

 

 

1899


1899 entstand ein Feuerwehrgerätehaus an der Hermannstraße,für den 1901 abgerissenen hölzernen Steigerturm am Bramhügel wurde der Wehr 1902 auf dem Schulhof der Marienschule ein Steigerturm mit Schlauchtrockenanlage errichtet. Ein weiterer Bau eines Steigerturms erfolgte schließlich 1905 auf dem Gelände des städtischen Bauhofs.