| Ersatzdienst - Helfer im Katastrophenschutz |
| Geschrieben von: Ralf Kreska |
| Samstag, den 13. Februar 2010 um 15:29 Uhr |
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Achtung....Regelung gilt nur noch bis Ende Juni 2011 !!!
Ersatzdienst oder Helfer im Katastrophendienst wie es richtig heisst...
Die Feuerwehr Herten ermöglicht es Wehrpflichtigen ihren Ersatzdienst im Katastrophenschutz abzuleisten.
Die Wehrerfassung wird sich kurz nach dem 18. Geburtstag bei dem Wehrpflichtigen melden und zur Musterung einladen. Steht eine Berufsausbildung an, wird in der Regel, der Wehrdienst an die Berufsausbildung angehangen. In Deutschland gibt es eigentlich nun nur noch zwei Möglichkeiten, den Dienst an der Waffe oder den Zivildienst. Der Bund lässt jedoch noch eine Variante zu: Die Wehrdienstausnahme „Freistellung"
Im § 13a Wehrpflichtgesetz steht: Wehrpflichtige, die sich vor Vollendung des 23. Lebensjahres mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens 6 Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz verpflichtet haben, werden nicht zum Wehrdienst herangezogen, solange sie als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz der Mindestverpflichtung beruhende sechsjährige Mitwirkung noch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres erfüllt werden kann.
Der Wehrdienst dauert seit 2002 insgesamt 9 Monate, danach kann der einzelne auch noch zu Wehrübungen gezogen werden. Der Ersatzdienst dauert zur Zeit 6 Jahre. Auf den Löschzug Herten bezogen heisst das:
2 Dienstabende im Monat von je 2 Zeitstunden (1. und 3. Donnerstag im Monat) 1 Übungssamstag im Monat von je 4 Zeitstunden (4. Samstag im Monat) ca. 50 Einsätze im Jahr ca. 4 Sonderveranstaltungen Der Helfer muss an 80% aller Dienstversanstaltungen anwesend sein.
Wenn man nun die Einsätze und Sonderveranstaltungen mit je 1h berechnet und eine Wochenarbeitszeit von 5 Tagen zu je 24h zu Grunde legt, entspricht der Ersatzdienst einer Dauer von kanpp 8 Wochen. Das dieses Zahlenbeispiel natürlich nicht anwendbar ist dürfte dem Leser klar sein, denn es gibt leider auch mal Einsätze die über mehrere Stunden gehen. Jedoch hat man einen groben Vergleich zum Wehrdienst.
Wer nun denkt, dass die Freistellung ein Zuckerschlecken ist, sitzt leider einem Irrglaube auf.
Ein Großteil der Einsätze findet zu den unmöglichsten Zeiten statt, z.B. Mitten in der Nacht (wenn man am folgenden Tag arbeiten muss), Feiertage ( Heiligabend, Silvester, Geburtstage) also meist dann, wenn es einem nicht passt. Die psychische und physische Belastung ist auch nicht zu vergessen. Die Einsätze der Feuerwehr bedeuten meist den Verlust von wichtigen Sachen für die betroffenen Personen ( Familienmitglieder gestorben, Wohnung ausgebrannt oder das geliebte Auto ist nur noch einen Haufen Schrott).
Wenn man aber nach einem Einsatz sagen kann: „Ich habe ein Menschenleben gerettet" wird die Uhrzeit und auch der Arbeitsaufwand zur Nebensache. Bevor der zukünftige Feuerwehrmann aber in den Einsatz starten kann, muss er einige Lehrgänge besuchen. Da zu den Aufgaben der Feuerwehr immer mehr dazu kommt, muss entsprechend auch sehr viel Zeit in eine gute Ausbildung gesteckt werden. Die Laufbahn beginnt mit einem Grundlehrgang und einem Atemschutzgeräteträgerlehrgang. Insgesamt dauern die Lehrgänge zusammen 215h. Mit bestandener Prüfung kann der Feuerwehrmann dann in sein Feuerwehrleben starten. Weitere Lehrgänge können dann je nach Bedarf besucht werden: Maschinist für Löschfahrzeuge nebst Führerscheinklasse C oder aber auch ein Lehrgang „Umgang mit der Kettensäge" steht neben vielen anderen im Programm.
Wenn Sie sich für die Aufnahme in der Freiwilligen Feuerwehr interessieren, dann kommen Sie am Donnerstag um 19 Uhr zum Gerätehaus des Löschzug Herten (An der Feuerwache 5).
Schriftlich sind wir unter der Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. zu erreichen.
Wir freuen uns auf Sie...
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 13. Juni 2011 um 18:53 Uhr |




